Wie sichere ich mir meine Förderung für meine PV-Anlage in Tirol?
Angesichts steigender Heiz- und Stromkosten wird es für Haushalte immer attraktiver, den benötigten Strom selbst zu erzeugen. Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach stellt hierfür eine effiziente und bewährte Lösung dar.
Da die Errichtung mit einer Investition verbunden ist, sind staatliche Förderungen eine willkommene finanzielle Unterstützung. Um Ihnen einen klaren Überblick über die verfügbaren Möglichkeiten zu verschaffen, fasst dieser Artikel die wichtigsten Informationen zu den Förderungen für Photovoltaikanlagen in Tirol zusammen.
Spare Stromkosten mit der eigenen PV-Anlage!Welche Förderungen für PV-Anlagen gibt es in Tirol?
Grundsätzlich muss zwischen Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen unterschieden werden. Hierbei ist vor allem wichtig zu wissen, dass Förderungen von Bund und Land sowie Zuschüsse von Gemeinden oftmals miteinander kombiniert werden können, sich aber in manchen Fällen auch gegenseitig ausschließen.
Photovoltaik- und Solaranlagenförderung für Wohnhäuser in Tirol
Um diese Förderung beantragen zu können, ist es notwendig, dass die Wohnhäuser und Wohnungen in Tirol von Eigentümer:innen oder von Mieter:innen mit Hauptwohnsitz an diesem Ort bewohnt werden. Das Alter des Gebäudes spielt dabei keine Rolle. Gefördert werden maximal 20 kWp einer Anlage, wobei sowohl eine Erstinstallation oder eine Erweiterung auf 20 kWp möglich sind.
Es gibt zwei Förderarten: Beim Einmalzuschuss werden 50 % der förderbaren Kosten mit maximal 250 €/kWp ausbezahlt. Beim Annuitätenzuschuss werden 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredits ausgeschüttet, wobei sich dies auf maximal 500 €/kWp beläuft.
Einreichung: Das Förderungsansuchen muss mittels (Online-)Formular spätestens 18 Monate nach der Rechnungslegung eingereicht werden.
Speicherförderung: Aufgrund der starken Nachfrage im Zusammenhang mit der Förderung für Stromspeicheranlagen ist das dafür vorgesehene Budget bereits erschöpft und es stehen derzeit keine weiteren Mittel zur Verfügung. Deshalb wurde die Möglichkeit zur Antragstellung beendet. Bereits eingereichte Vorhaben werden gemäß der bisher geltenden Richtlinie bearbeitet.
Kombinierbarkeit: Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar, was die Gesamtattraktivität deutlich erhöht.
Hier gelangen Sie zur offiziellen Seite der Tiroler Landesregierung mit allen wichtigen Informationen zur Förderung!
Sonderförderungsprogramme in bestimmten Regionen
Die in der Vergangenheit existierenden, regional begrenzten Sonderförderungsprogramme wie “Oberes und Oberstes Gericht” sind inzwischen ausgelaufen oder wurden durch die neue, tirolweite Landesförderung ersetzt.
Für Antragsteller gilt heute primär das einheitliche Förderprogramm des Landes Tirol, das für alle Regionen die gleichen Konditionen bietet und mit der Bundesförderung (EAG-Zuschuss) kombinierbar ist.
Abgesehen davon, gibt es noch die Sonderförderungsprogramme “Natura 2000 Region Isel” sowie “Lechtal-Reutte” und “Pitztal”.
Das Sonderprogramm Pitztal gilt noch bis Ende 2027.
Es wird jedoch weiterhin empfohlen, bei der eigenen Gemeinde nachzufragen, ob eventuell kleine, zusätzliche kommunale Zuschüsse für die Errichtung einer PV-Anlage existieren.
Energieversorgungsunternehmen und Gemeinden
Die Tiroler Energieversorgungsunternehmen bieten unterschiedlichste Förderungen für PV-Anlagen an. Hier sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Energielieferanten erkundigen.
Die TIWAG beispielsweise fördert ihre Kunden bei der Anschaffung eines Batteriespeichers für Photovoltaikanlagen in Form eines einmaligen Investitionszuschusses mit 100,00 Euro pro angefangener kWh (Kilowattstunde), aber einem Maximum von 500,00 Euro. Dabei handelt es sich beim TIWAG-Fördermodell um einen Investitionszuschuss pro angefangenem kWp.
Vor allem Gemeinden bieten oft Förderungen in Form von Zuschüssen. Für mehr Informationen diesbezüglich informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Heimatgemeinde.
Fazit
Wie Sie sehen, gibt es in Tirol viele unterschiedliche Förderungen für Ihr Photovoltaik-Projekt. Erkundigen Sie sich frühzeitig über Ihre Fördermöglichkeiten, am besten bereits in der Planungsphase und noch vor einer Beauftragung.