Die OeMAG bleibt auch 2025 die zuständige Stelle für die Vergabe der Bundesförderung für Photovoltaik. Diese Förderung wird offiziell als Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bezeichnet. Die im Jänner 2024 eingeführte Umsatzsteuerbefreiung (0%-Mehrwertsteuersatz) für Photovoltaikanlagen wurde jedoch für Neuverträge Anfang 2025 wieder beendet.

Für Neuanlagen ist heute also wieder der EAG-Investitionszuschuss die zentrale Bundesförderung. Bei Otovo erfahren Sie alles, was Sie über die aktuell verfügbaren Förderungen für das Jahr 2025 wissen müssen.

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Was gilt für die ÖMAG PV-Förderung im Jahr 2025?

Auch im Jahr 2025 fördert die österreichische Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaik mit den Investitionszuschüssen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), die von der Förderstelle OeMAG vergeben werden. Dieses Programm läuft also wieder und stellt die primäre Bundesförderung dar. Die Fördersätze wurden für 2025 neu festgelegt (z.B. 190 €/kWp für Anlagen bis 10 kWp), und die frühere Deckelung bei 30 % der Investitionskosten wurde aufgehoben.

Zusätzlich zu dieser Förderung wurde im Jahr 2024 eine weitreichende Umsatzsteuerbefreiung (0%-Mehrwertsteuersatz) eingeführt. Wichtige Änderung für 2025: Diese Steuererleichterung wurde für Neuverträge Anfang 2025 wieder beendet. Für die meisten neu beauftragten Projekte fällt daher wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 % an. 

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Für Ihr Projekt im Jahr 2025 ist also die zentrale Bundesförderung der EAG-Investitionszuschuss, der durch mögliche Landesförderungen ergänzt werden kann. Die Umsatzsteuer von 20 % ist bei der Budgetplanung wieder zu berücksichtigen.


Wer kann die ÖMAG Förderung für PV-Anlagen beantragen?

Auch im Jahr 2025 müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden, um Anspruch auf die ÖMAG PV Förderung (den EAG-Investitionszuschuss) zu haben. 

Zudem müssen weiterhin folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Netzbetreiberanmeldung muss vorhanden sein (es muss eine Zählpunktnummer (ZPN) geben).
  • Alle Genehmigungen oder Anzeigen für die Errichtung oder Erweiterung der PV-Anlage liegen vor.
  • Die Anlage darf noch nicht an das Netz geschlossen sein
  • Die geplante Anlage entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

Personen, die die ÖMAG Förderung beantragen möchten, müssen zudem darauf achten, dass sie nach Errichtung der PV-Anlage die korrekten Endabrechnungsunterlagen einreichen. Anlagen, die bereits durch den Nullsteuersatz für PV-Anlagen begünstigt wurden, können nicht mehr durch Investitionszuschuss gefördert werden!


Wer hat keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung? 

Keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung haben Personen, die eine PV-Anlage mit einer Engpassleistung über 35 kWp auf ihr Dach installieren lassen. Zudem muss für die 0 % MwSt die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines Gebäudes gebaut werden. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen erhältst Sie in unserem Artikel zum Thema Umsatzsteuerbefreiung in Österreich.

Wie hoch ist die ÖMAG Förderung für Photovoltaik?

Die Höhe der ÖMAG PV Förderung wird jeweils individuell berechnet und ist von insgesamt vier Fördergrenzen abhängig:

  • Leistungskriterium: Wie hoch ist die Leistung in kWh der geplanten PV-Anlage?
  • Kostenkriterium: Wie teuer ist die geplante PV-Anlage?
  • Höhe der benötigten Förderung: Wie hoch ist die benötigte Förderung für die Umsetzung des PV-Projektes? Bei der Berechnung müssen jegliche öffentlichen Förderungen berücksichtigt werden.
  • Beihilfeintensität (für Unternehmen): Auf welche Investitionszuschüsse hat das Unternehmen Anspruch?

Frühere Kriterien wie die genauen Investitionskosten oder ein Bieterverfahren spielen für private Anlagen keine Rolle mehr. Dies vereinfacht die Planung und die Höhe des Zuschusses erheblich.

Beispiel: Für eine 12 kWp-Anlage erhalten Sie also: (10 kWp × 190 €) + (2 kWp × 170 €) = 1.900 € + 340 € = **2.240 €** Zuschuss.


Förderhöhe für Privatpersonen

Für Privatpersonen ist nach den aktuellen Förderrichtlinien von 2025 allein das Leistungskriterium (d.h. die Größe der Anlage in kWp) für die Höhe des Zuschusses ausschlaggebend. Das frühere Kostenkriterium in Form einer prozentualen Deckelung wurde abgeschafft.


Beispiel: Sie möchten eine PV-Anlage auf ihrem Dach installieren lassen, die insgesamt 15.000 € (Kostenkriterium) kosten soll. Wie bereits erwähnt, kann die Fördersumme maximal 30 % der Investitionskosten betragen. Die Fördergrenze liegt somit bei 4.500 €. Ob Sie die Gesamtsumme erhalten, hängt von der Leistung (Leistungskriterium) ihrer Anlage ab. Hier unterscheidet die ÖMAG zwischen vier Kategorien:

Kategorie (Anlagengröße) Fördersatz 2025
Kategorie A (0,1 bis 10 kWp) 190 €/kWp
Kategorie B (>10 bis 20 kWp) 170 €/kWp
Kategorie C (>20 bis 100 kWp) 150 €/kWp
Kategorie D (>100 bis 1.000 kWp) 125 €/kWp
Stromspeicher 150 €/kWh

Anmerkung der Redaktion: Bei den im folgenden Beispiel genannten Zahlen handelt es sich um die aktuellen Fördersummen der OeMAG-Fördercalls für das Jahr 2025. Diese ersetzen die früheren Sätze und die Berechnungsmethode aus dem Jahr 2023.

Beispiel: Ihre Anlage hat eine Leistung von 12 kWp. Nach der aktuellen, gestaffelten Förderung erhalten Sie für die ersten 10 kWp 190 €/kWp und für die restlichen 2 kWp 170 €/kWp. Daraus ergibt sich eine ÖMAG PV-Förderung in Höhe von 2.240 €. Die frühere Deckelung bei 30 % der Kosten existiert nicht mehr. Möchten Sie außerdem einen Batteriespeicher mit 10 kWh kaufen, erhalten Sie zusätzlich 150 € pro kWh, also weitere 1.500 €. Ihre Gesamtförderung beträgt somit 3.740 €.

Wie kann die ÖMAG PV Förderung beantragt werden?

Die Bundesförderung kann während der sogenannten OeMAG-Fördercalls beantragt werden. Diese finden auch im Jahr 2025 mehrmals im Jahr statt und dauern jeweils rund zwei Wochen. Die Termine für 2025 stehen fest: Der erste Call fand im April/Mai statt, der zweite läuft im Juni/Juli und ein dritter ist für Oktober geplant.

Der Ablauf der Antragstellung ist für jeden dieser ÖMAG Fördercalls der gleiche. Insgesamt gibt es vier Phasen, die nacheinander durchlaufen werden müssen:

  1. Ticketziehung und Fertigstellung des Antrags
  2. Fördervertragserstellung
  3. Einreichung der Endabrechnung
  4. Auszahlung der ÖMAG PV Förderung

Phase 1: Ticketziehung und Fertigstellung des Antrags

Zu Beginn der Antragstellung muss ein Ticket gezogen werden. Diese Tickets sind sehr begehrt und daher leider auch sehr schnell vergriffen. Innerhalb der letzten Calls waren die Kontingente in den verschiedenen Kategorien innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft. 

Sie finden das Ticket auf der Website der ÖMAG unter Ticketausgabe, ab Beginn des ÖMAG Fördercalls. Nachdem Sie die Informationsfelder ausgefüllt und auf Ticket erzeugen geklickt hast, müssen Sie das Ticket am nächsten Tag und zwar innerhalb von 7 Tagen vervollständigen. Hierfür müssen Sie folgenden Angaben machen bzw. Nachweise einreichen:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung
  • Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns der Arbeiten und des Abschlusses
  • Standort oder geplanten Standort des Vorhabens
  • Kosten des Vorhabens (Angebot)
  • Technische Projektbeschreibung
  • Bestätigung über die Möglichkeit eines Anschlusses an das öffentliche Netz
  • Zusammenstellung der Investitionskosten
  • Nachweis über die erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder Anzeigen

Phase 2: Fördervertragserstellung

Nachdem Sie Ihren Antrag (das Ticket aus Phase 1) innerhalb der 7-Tages-Frist vervollständigt haben, beginnt die Prüfung Ihrer Unterlagen durch die OeMAG.

Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, oft dauert er bis einige Wochen nach dem Ende des jeweiligen OeMAG-Fördercalls.

Verläuft die Prüfung positiv, findet die Vertragserstellung statt. Sie werden benachrichtigt, sobald der Fördervertrag im Online-Portal, in dem auch das Ticket gezogen wurde, zum Download bereitsteht und von Ihnen angenommen werden muss.

Phase 3: Einreichung und Endabrechnung

Spätestens 6 Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme müssen folgende Unterlagen für die Endabrechnungen über das Online-Portal eingereicht werden:

  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise (Barzahlungen sind ausgeschlossen)
  • Vollständiges Prüfprotokoll eines befugten Unternehmers
  • Fotos der Anlage (bei Photovoltaikanlagen: Front- und Seitenansicht, falls möglich auch Rückansicht) samt Wechselrichter und Fotos der Gesamtfläche zur Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Voraussetzungen
  • Nachweis über die Inbetriebnahme bzw. den Anschluss an das öffentliche Netz

Achtung! ⚠️

Wird die Endabrechnung unvollständig oder nach Ablauf der Frist eingereicht, so gilt der Antrag auf die ÖMAG PV Förderung als zurückgezogen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall keinen finanziellen Zuschuss für seine Photovoltaikanlage.

Phase 4: Auszahlung der ÖMAG Förderung PV-Anlage

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Inbetriebnahme der Anlage und Prüfung der Endabrechnung. Der Antragsteller erhält die Förderung auf sein Konto überwiesen.

Ob auf Bundes- oder Landesebene, bei Otovo versuchen wir Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung Ihrer Förderungen zu unterstützen und stehen Ihnen mit allen Informationen zur Seite.

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