Photovoltaik Förderungen in Österreich im Überblick
Förderungen für Photovoltaikanlagen werden in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kommunalebene vergeben. Auf Bundesebene gibt es mehrmals im Jahr sogenannte Fördercalls, bei denen die jeweilige PV Förderung beantragt werden kann. Bei Otovo erfahren Sie mehr über den genauen Antragszeitpunkt, den Antragsprozess und die Voraussetzungen für diese staatliche Leistung.
Welche Förderung für Photovoltaik gibt es in Österreich?
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Stellen, bei denen ein Ansuchen auf Förderungen gestellt werden kann:
- Auf Bundesebene gibt es für alle Bundesländer den EAG-Investitionszuschuss und den Made-in Europe Bonus.
- Auf Landesebene gibt es für die meisten Bundesländer zusätzliche Förderungen, die oft mit der Bundesförderung kombinierbar sind. Entgegen früherer Regelungen bietet inzwischen auch Wien wieder eine sehr attraktive Förderung an. Da sich diese Programme jährlich ändern, ist eine Prüfung bei der zuständigen Stelle des eigenen Bundeslandes unerlässlich. (Stand Juni 2025)
- Auf Gemeindeebene kann es weitere Möglichkeiten der Förderung einer PV-Anlage geben, dies gilt es individuell mit der zuständigen Stelle abzusprechen.
Die im Jahr 2024 eingeführte Umsatzsteuerbefreiung von 0 % für Photovoltaikanlagen wurde von der neuen Bundesregierung wieder abgeschafft. Mit Beschluss des Nationalrats wurde der Nullsteuersatz für Neuverträge zum 1. April 2025 aufgehoben.
Wichtig! ⛔
In den meisten Fällen sind die Gelder verschiedener Stellen kombinierbar, jedoch nicht immer. Hier sollten Sie stets die Bedingungen der jeweiligen Photovoltaik Förderung verifizieren.
Bundesförderung | Landesförderung | Gemeinde-förderung |
---|---|---|
Gültig für alle Bundesländer Zuständige Stelle ist die ÖMAG & EAG-Investitionszuschuss Die Fördersumme ist ein fester Betrag pro kWp Made-In-Europe Bonus |
Möglich in allen Bundesländern, oft kombinierbar mit der Bundesförderung (Stand Juni 2025) | Sehr individuell und meist nur sehr kleine Beträge |
Die Bundesförderung ist die interessanteste Förderung, da sie grundsätzlich von jedem Österreicher beantragt werden kann. Aus diesem Grund fokussieren wir uns im Weiteren hauptsächlich darauf. Für nähere Informationen zu Landes- & Gemeindeförderungen können Sie uns gerne direkt kontaktieren.
Bei dem "Made-in-Europe"-Bonus handelt es sich um einen zusätzlichen Förderzuschlag, den Sie auf den regulären EAG-Investitionszuschuss in Österreich erhalten. Sie bekommen diese Prämie, wenn Sie sich bei Ihrer Anlage für Solarmodule, Wechselrichter oder Stromspeicher entscheiden, die nachweislich aus europäischer Fertigung (EWR und Schweiz) stammen. Ziel ist es, die Wertschöpfung und die Produktionskapazitäten in Europa zu stärken.
Otovo berät Sie gerne!Bundesförderungen für PV-Anlagen: Voraussetzungen, Antragstellung & mehr
Bundesförderungen können sowohl für Neuanlagen als auch für Erweiterungen von PV-Anlagen beantragt werden. Die offizielle Stelle für die Photovoltaik Förderungen vom Bund ist die OeMAG - die Abwicklungsstelle für Ökostrom. Die Antragstellung für die Förderungen werden “Fördercalls” genannt. Für 2025 wurden drei Haupt-Fördercalls für PV-Anlagen und Speicher angesetzt:
- 1. Fördercall: 23. April – 08. Mai 2025
- 2. Fördercall: 23. Juni – 07. Juli 2025
- 3. Fördercall: 08. Oktober – 22. Oktober 2025
Neu seit dem 2. Call 2025 ist der "Made-in-Europe"-Bonus für Komponenten aus europäischer Herstellung.
Bei der Antragstellung wird zwischen vier unterschiedliche Kategorien unterschieden (A, B, C, D). Diese Unterteilung beziehen sich auf die Größe der zu fördernden Solaranlage. Dazu finden Sie nähere Informationen in der untenstehenden Tabelle.
Kategorie A (0,1 bis 10 kWp) | Max. 160 €/kWp Fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach First Come-First Serve-Prinzip |
---|---|
Kategorie B (Anlage über 10 kWp bis 20 kWp) | Max. 150 €/kWp Fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach First Come-First Serve-Prinzip |
Kategorie C (Anlage über 20 kWp bis 100 kWp) | Max. 140 €/kWp Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem First Come-First Serve-Prinzip |
Kategorie D (Anlage über 100 kWp bis 1.000 kWp) | Max. 130 €/kWp Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem First Come-First Serve-Prinzip |
Stromspeicher | Max. 150 €/kWp fixer Fördersatz, Reihung ist an zwingend einzureichende PV-Anlage gekoppelt |
Die jeweilige Fördersumme kann max. 30 % der Investitionskosten entsprechen. Darüber hinaus sind Förderungen für Speicher wie Batterien nur in Kombination mit einer Neu- oder Erweiterungsanlage möglich, wobei die Speicherkapazität in einem sinnvollen Verhältnis zur PV-Leistung stehen muss
Wichtig! ⛔
Förderungen für Photovoltaikanlagen können grundsätzlich in sogenannten Fördercalls beantragt werden. Nur wenn gerade ein solcher Call „geöffnet“ ist, ist eine Antragstellung überhaupt möglich. Termine für Fördercalls werden im Laufe des jeweiligen Jahrs veröffentlicht, und zwar sobald eine neue Verordnung dazu in Kraft tritt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an Fördercalls
Um an einem Fördercall teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Netzbetreiberanmeldung muss vorhanden sein (es muss eine Zählpunktnummer (ZPN) geben).
- Alle Genehmigungen oder Anzeigen für die Errichtung oder Erweiterung liegen vor.
- Der Beginn der Montagearbeiten ist noch nicht erfolgt.
- Die geplante Anlage entspricht dem aktuellen Stand der Technik.
Ablauf der Antragstellung
Der Prozess bis zur Beantragung der Photovoltaik Förderung setzt sich aus vier wesentlichen Schritten zusammen:
- Ticketziehung und Fertigstellung des Antrags
- Fördervertragserstellung
- Einreichung der Endabrechnung
- Auszahlung des Investitionszuschusses
Schritt 1: Ticketziehung
Zu Beginn der Antragstellung muss ein Ticket gezogen werden. Diese Tickets sind sehr begehrt und daher leider auch sehr schnell vergriffen. Innerhalb der letzten Calls waren die Kontingente in den verschiedenen Kategorien innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft.
Sie finden das Ticket auf der Website der OeMAG, ab Beginn des Fördercalls. Die Maske der Ticketziehung sieht wie folgt aus:

Voraussetzungen für den Erhalt eines Tickets sind die Erstinformationen, wie in der Maske zu erkennen. Diese müssen in einem bestimmten Zeitrahmen ausgefüllt werden - nur die „am schnellsten“ ausgefüllten Maske erhalten dann auch tatsächlich ein Ticket. Das gezogene Ticket kann dann innerhalb von 7 Tagen vervollständigt werden. In diesem Schritt sind folgende Informationen notwendig:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung des Förderwerbers (Bei Unternehmen weiters u.a. Firmenbuchnummer, Name und Größe des Unternehmens/Anzahl der Mitarbeiter)
- Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns der Arbeiten und des Abschlusses;
- Standort oder geplanten Standort des Vorhabens;
- Kosten des Vorhabens Angebot
- Technische Projektbeschreibung
- Bestätigung über die Möglichkeit eines Anschlusses an das öffentliche Netz
- Zusammenstellung der Investitionskosten
- Nachweis über die erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder Anzeigen
Schritt 2: Fördervertragserstellung
Nachdem Sie Ihren Antrag (das Ticket aus Schritt 1) fristgerecht vervollständigt haben, beginnt die formale und inhaltliche Prüfung Ihrer Unterlagen durch die OeMAG.
Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, oft dauert er bis einige Wochen nach dem Ende des jeweiligen Fördercalls.
Verläuft die Prüfung positiv, erstellt die OeMAG den Fördervertrag. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald dieser im Online-Portal, in dem auch das Ticket gezogen wurde, zum Download bereitsteht und von Ihnen angenommen werden muss.
Schritt 3: Einreichung der Endabrechnung
Folgende Unterlagen müssen für die Endabrechnungen eingereicht werden müssen:
- Rechnungen
- Zahlungsnachweise (Barzahlungen sind ausgeschlossen)
- Vollständiges Prüfprotokoll eines befugten Unternehmers
- Fotos der Anlage (bei Photovoltaikanlagen: Front- und Seitenansicht, falls möglich auch Rückansicht) samt Wechselrichter und Fotos der Gesamtfläche zur Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Voraussetzungen
- Nachweis über die Inbetriebnahme bzw. den Anschluss an das öffentliche Netz
Weiterführend bietet auch Photovoltaik Austria aktuelle Informationen zu den Möglichkeiten der Förderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher. Wichtig bei der Endabrechnung ist, alle Unterlagen fristgerecht nach der Inbetriebnahme einzureichen. Die genauen Fristen und Anforderungen sind im Fördervertrag, den Sie von der OeMAG erhalten, detailliert aufgeführt.
Schritt 4: Auszahlung des Investitionsschusses
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach der Inbetriebnahme der Anlage und Prüfung der Endabrechnung. Darüber hinaus muss die Abrechnung der Anlage innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme bei der Förderstelle auf elektronischem Wege eingegangen sein.
Bei Otovo versuchen wir Sie in dem Schritt zur Förderung deiner PV-Anlage bestmöglich zu unterstützen und stehen Ihnen mit allen Informationen zur Seite, um Sie so bestmöglich beraten zu können. Interessieren Sie sich auch für eine Solaranlage für Ihr Dach? Dann melden Sie sich noch heute bei uns.
Häufig gestellte Fragen
Welche Termine gibt es, für die Fördercalls in Österreich für 2025?
Für 2025 wurden drei Haupt-Fördercalls für PV-Anlagen und Speicher angesetzt:
- 1. Fördercall: 23. April – 08. Mai 2025
- 2. Fördercall: 23. Juni – 07. Juli 2025
- 3. Fördercall: 08. Oktober – 22. Oktober 2025
Wie hoch ist die Förderung für Photovoltaik in Österreich?
Die Höhe der Investitionsförderung vom Bund für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher liegen momentan bei folgenden Fördersätzen:
- Kategorie A: max. 160 Euro pro kWp
- Kategorie B: max. 150 Euro pro kWp
- Kategorie C: max. 140 Euro pro kWp